Wohngruppen – Betreuungskonzept


Wohn- und Betreuungskonzept …➞

Lebenspraktische Förderung …➞

Aufnahme in eine Außenwohngruppe …➞

Behinderte junge Menschen, die nach den o.g. Regelungen zum Kreis der „Berechtigten“ gehören, haben die Möglichkeit, mit dem Förderverein einen Vertrag zur Wohnunterbringung (~ Untermietvertrag) sowie eine Vereinbarung zur Betreuung zu schließen (~ Service-Vertrag). Dieser Betreuungsvertrag enthält die Regelungen zur Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung sowie Vereinbarungen für weitere Unterstützungs- und Fördermaßnahmen.
Eine Wohnunterbringung setzt also in der Regel voraus, dass bei den Bewohner/innen, neben eventuellen Pflegeleistungen, ein Hilfe- und Förderungsbedarf besteht (Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfe) und dass der (Mehr-)Bedarf durch den örtlichen Sozialhilfeträger (Landeshauptstadt München/ Sozialreferat) gedeckt wird.

Die Bewohner/innen beziehen i.d.R. Einzelzimmer in 2-3 Zimmer-Wohnungen mit z.T. rollstuhlgerechten Um- und einbauten. Die Wohnungen besitzen die notwendige Grundausstattung an Einbauküchen, Möbeln, Haushaltsmaschinen und – Gegenständen und sind mit Telefon, Fernsehgerät, Computer sowie mit einer Grundausstattung an Bett- und Haushaltswäsche versehen.

Soweit die Anspruchsvoraussetzungen gegeben sind, erhalten die behinderten jungen Menschen den Regelsatz zur Sicherung des Lebensunterhalts, aus denen die alltäglichen Lebenshaltungskosten, wie Ernährung, Kleidung, Hausrat und dergleichen, aber auch Telefonkosten, Rundfunkgebühren oder Stromabschlagszahlungen zu bestreiten sind.

Zusätzlich werden die Kosten für Unterkunft und Heizung (in angemessener Höhe) vom Sozialhilfeträger übernommen.

Für die pflegerischen Hilfestellungen und die psychosoziale Unterstützung der behinderten jungen Menschen in den Außenwohngruppen stehen Betreuer/innen zur Verfügung. Diese sind in der Regel geringfügig Beschäftigte, deren Arbeitgeber der Förderverein ist. Sie werden von den Bewohner/innen angefordert und über den beantragten Mehrbedarf und im genehmigten Umfang finanziert.

Das Miet- und Betreuungsverhältnis endet, wenn der besondere Unterstützungs- und Betreuungsbedarf wegfällt, bzw. wenn die behinderten jungen Erwachsenen in eine völlig selbständige Wohnform wechseln können und nicht mehr auf fremde Hilfe angewiesen sind.

Keine Rundumbetreuung

Je nach dem individuellen Bedarf der behinderten jungen Erwachsenen und im genehmigten Umfang variiert die zeitliche und personelle Intensität der pädagogisch-pflegerischen Betreuung. Die jeweils 2-3 Bewohner/innen der verschiedenen AWGs sollen – soweit möglich und vertretbar- eigenverantwortlich und selbständig wohnen oder dieses Ziel der Selbstversorgung, unabhängig von fremder Hilfe, spätestens bis zum Abschluss ihrer Ausbildung erreichen.

Deshalb wird auch keine Rundumbetreuung oder Nachtbereitschaft geboten, die der Selbständigkeit nicht immer zuträglich sind. Vielmehr kommen die Betreuer/innen für einige Stunden am Abend, am Wochenende oder nach Vereinbarung.
Bei Schwierigkeiten oder in Notfällen stehen die Betreuer/innen auch außerhalb der üblichen Zeiten zur Verfügung, bzw. wird deren Einsatz –wie im Betreuungsvertrag vereinbart – organisiert.

Auch Frühstück, Mittag- oder Abendessen müssen – nach anfänglich intensiverer Förderung – mit der Zeit selbständig zubereitet werden. Natürlich sollen auch die notwendigen Einkäufe, die Pflege der Wohnung und der persönlichen Kleidung –soweit es die Behinderung zulässt- zunehmend selbständig erledigt werden. Ein weiteres Ziel ist es, sich in der Stadt zurechtzufinden und die öffentlichen Verkehrsmittel ohne Begleitung benutzen zu können.

Wenn’s schwierig wird

Da das Ziel der Verselbständigung meist nicht ohne praktische Schwierigkeiten, individuelle Krisen oder Konflikte im Zusammenleben zu erreichen ist, bedarf es der unterstützenden Begleitung, der anregenden Hilfestellung, manchmal auch der Kontrolle, letztere nach dem Motto: so viel wie nötig, sowenig wie möglich.
Die Betreuer/innen sind pädagogische Fachkräfte sowie Praktikant/innen, Student/innen oder Absolvent/innen (sozial)-pädagogischer Ausbildungseinrichtungen. Neben den Betreuer/innen stehen medizinische, psychologische und sozialpädagogische Fachkräfte der Landesschule beratend und unterstützend zur Verfügung. Für evtl. notwendige medizinische Pflege werden ambulante Pflegedienste organisiert. Bei Bedarf wird eine Nachtbereitschaft eingerichtet.


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