Wohngruppen – Aufnahme


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Aufnahmebedingungen

  • Anmeldung und Aufnahme sind nur möglich nach einem eingehenden Beratungsgespräch, i.d.R. auch mit den Eltern, den Lehrkräften/Ausbildern, dem Sozialdienst der Landesschule, den bisherigen Erziehern des Internats. Bei diesem Aufnahmegespräch müssen Fragen der Eignung, der Finanzierung und der Zielsetzung sowie weitere Einzelheiten geklärt werden
  • Es müssen ausreichende Unterlagen oder Kenntnisse/Informationen über den Antragsteller vorliegen (Ärztliche Atteste, Schwerbehindertenausweis, Pflegestufe, Berichte oder ähnliches)
  • Die Sozialhilfeanträge (Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalt; … Hilfe zur Eingliederung/Mehrbedarf und (evtl.) Antrag auf Pflegegeld oder Sachleistungen müssen genehmigt sein und eine Kostenübernahmeerklärung oder –zusage vorliegen. Ansprechpartner: jew. Sozialbürgerhaus
  • Es muss ein Wohnungsnutzungsvertrag ( ~Mietvertrag) und ein Betreuungsvertrag mit dem Förderverein geschlossen werden.

Ausschlusskriterien sind:

  • Selbst- und Fremdgefährdung
  • Drogen- und Alkoholabhängigkeit
  • Schwerst- und Mehrfachbehinderung, deren medizinische Behandlungs- und Pflegebedürftigkeit oder deren motorische und/oder geistige Einschränkungen die Möglichkeiten der Betreuung in unseren Außenwohngruppen überfordern (z.B. Atemlähmungen, schwere Tetraspastik mit E-Rollstuhl, schwere geistige Behinderung) Dies wird im Einzelfall entschieden.

Aufnahmeverfahren

1. Allgemein

  • Informationsabend für Eltern und Interessierte über die Außenwohngruppen
  • Schriftliche oder mündliche Anmeldung (formlos)
  • Rücksprache bei Lehrern, Ausbildern, Internatserziehern über Eignung und Risiken
  • Aufnahmegespräch, evtl. unter Beteiligung der/des Erziehungsberechtigten oder gesetzlichen Vertreters/Betreuers
  • Antragstellung beim Sozialhilfeträger
  • Ausfüllen des Aufnahmebogens und Vorlage von Dokumenten (z.B. Schwerbehindertenausweis)
  • Schriftliche Vereinbarungen mit dem Förderverein (Wohnungsnutzungsvertrag und Betreuungsvereinbarung
  • In Einzelfällen schriftliches Einverständnis der Eltern
  • Bescheid des Kostenträgers, (Kostenübernahmeerklärung oder –zusage)
  • Einholen von weiteren Informationen (Ärztliche Atteste; Abschlussberichte vom Internat oder abgebenden Einrichtungen; Psych. Berichte, soweit vorhanden; )
  • Anlegen eines Betreuungs- und eines Verwaltungsaktes
  • In besonderen Fällen besteht die Möglichkeit eines mehrtägigen – mehrwöchigen Probewohnens, bei dem die Voraussetzungen (ausreichende Hilfsmittel, geeignete Ausstattung, Umfang des Hilfebedarfs und deren Gewährleistung) überprüft werden können.

2. Beim Übertritt vom Internat in die Außenwohngruppen, zusätzlich:

  • (Vorab-) Besprechung mit den Gruppenerziehern und der Internatsleitung
  • Einverständnis und Befürwortung der Internatsleitung
  • Stellungnahme (mündlich) des Sozialdienstes

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