Wohn- und Betreuungskonzept …➞
Aufnahme in eine Außenwohngruppe …➞
- Anmeldung und Aufnahme sind nur möglich nach einem eingehenden Beratungsgespräch, i.d.R. auch mit den Eltern, den Lehrkräften/Ausbildern, dem Sozialdienst der Landesschule, den bisherigen Erziehern des Internats. Bei diesem Aufnahmegespräch müssen Fragen der Eignung, der Finanzierung und der Zielsetzung sowie weitere Einzelheiten geklärt werden
- Es müssen ausreichende Unterlagen oder Kenntnisse/Informationen über den Antragsteller vorliegen (Ärztliche Atteste, Schwerbehindertenausweis, Pflegestufe, Berichte oder ähnliches)
- Die Sozialhilfeanträge (Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalt; … Hilfe zur Eingliederung/Mehrbedarf und (evtl.) Antrag auf Pflegegeld oder Sachleistungen müssen genehmigt sein und eine Kostenübernahmeerklärung oder –zusage vorliegen. Ansprechpartner: jew. Sozialbürgerhaus
- Es muss ein Wohnungsnutzungsvertrag ( ~Mietvertrag) und ein Betreuungsvertrag mit dem Förderverein geschlossen werden.
Ausschlusskriterien sind:
- Selbst- und Fremdgefährdung
- Drogen- und Alkoholabhängigkeit
- Schwerst- und Mehrfachbehinderung, deren medizinische Behandlungs- und Pflegebedürftigkeit oder deren motorische und/oder geistige Einschränkungen die Möglichkeiten der Betreuung in unseren Außenwohngruppen überfordern (z.B. Atemlähmungen, schwere Tetraspastik mit E-Rollstuhl, schwere geistige Behinderung) Dies wird im Einzelfall entschieden.
1. Allgemein
- Informationsabend für Eltern und Interessierte über die Außenwohngruppen
- Schriftliche oder mündliche Anmeldung (formlos)
- Rücksprache bei Lehrern, Ausbildern, Internatserziehern über Eignung und Risiken
- Aufnahmegespräch, evtl. unter Beteiligung der/des Erziehungsberechtigten oder gesetzlichen Vertreters/Betreuers
- Antragstellung beim Sozialhilfeträger
- Ausfüllen des Aufnahmebogens und Vorlage von Dokumenten (z.B. Schwerbehindertenausweis)
- Schriftliche Vereinbarungen mit dem Förderverein (Wohnungsnutzungsvertrag und Betreuungsvereinbarung
- In Einzelfällen schriftliches Einverständnis der Eltern
- Bescheid des Kostenträgers, (Kostenübernahmeerklärung oder –zusage)
- Einholen von weiteren Informationen (Ärztliche Atteste; Abschlussberichte vom Internat oder abgebenden Einrichtungen; Psych. Berichte, soweit vorhanden; )
- Anlegen eines Betreuungs- und eines Verwaltungsaktes
- In besonderen Fällen besteht die Möglichkeit eines mehrtägigen – mehrwöchigen Probewohnens, bei dem die Voraussetzungen (ausreichende Hilfsmittel, geeignete Ausstattung, Umfang des Hilfebedarfs und deren Gewährleistung) überprüft werden können.
2. Beim Übertritt vom Internat in die Außenwohngruppen, zusätzlich:
- (Vorab-) Besprechung mit den Gruppenerziehern und der Internatsleitung
- Einverständnis und Befürwortung der Internatsleitung
- Stellungnahme (mündlich) des Sozialdienstes